Lohnbuchhaltung
Ihre Mitarbeiter sind Ihr höchstes Gut, und somit hat die Lohnbuchhaltung eine große Bedeutung. Über die Lohnabrechnung können Sie Ihre Mitarbeiter finanziell anerkennen z. B. über Lohn- und sozialversicherungsfreie Lohnbestandteile oder eine betriebliche Altersvorsorge.
Für Sie als Arbeitgeber gibt es ausreichend gesetzliche Vorschriften, die Sie zu beachten haben. Neben Jahresmeldungen und Prüfung der U1-Pflicht gehören dazu auch Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten.
In regelmäßigen Abständen werden diese Daten und Dokumente von der Deutschen Rentenversicherung und vom Finanzamt geprüft. Sind Sie vorbereitet?
Unser Unterstützungsangebot:
- Erstellung der laufenden Lohnabrechnung
- Führen von Urlaubs-/ Fehlzeitenkonten
- Termingerechte Bearbeitung und Einhaltung der Übermittlungsfristen
- SEPA-Datei zur Überweisung der Löhne und Gehälter
Praxistipp
Dokumentieren Sie die Arbeitszeit Ihrer geringfügig Beschäftigten - die Aufzeichnungen müssen 2 Jahre aufbewahrt werden.